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Glossar

TSE, technische Sicherheitseinrichtung

Eine TSE, technische Sicherheitseinrichtung, ist die seit 2020 vorgeschriebene und vom BSI zertifizierte Komponente einer elektronischen Kasse, die jeden Kassenvorgang unveränderbar signiert.

Die Kassensicherungsverordnung und Paragraf 146a AO verlangen seit dem 1. Januar 2020, dass jede elektronische Kasse ihre Aufzeichnungen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützt. Wer bis zum 30. September 2020 eine TSE beauftragt hatte, durfte bis zum 31. März 2021 nachrüsten. Für Altkassen, die sich technisch nicht aufrüsten ließen, lief eine Frist bis Ende 2022. Alle drei Übergänge sind abgelaufen.

Signiert wird nicht der Tagesabschluss, sondern jeder einzelne Vorgang: Beginn, Ende, Transaktionsnummer, Signaturzähler, Zeitstempel und Seriennummer. Was die Sicherheitseinrichtung absichern muss, definiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in der Technischen Richtlinie BSI TR-03153; es zertifiziert die Geräte auch. Dazu kommt die Belegausgabepflicht aus Paragraf 146a Absatz 2 AO, seit dem 1. Januar 2020 und ohne Betragsgrenze. Eine Befreiung nach Paragraf 148 AO ist möglich, wenn an eine große Zahl unbekannter Personen verkauft wird. Das ist ein Antrag, keine Selbstbedienung.

Bei einer Kassennachschau verlangt der Prüfer den DSFinV-K-Export, die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Laut Bundeszentralamt für Steuern ist Version 2.3 für Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden; Version 2.4 vom Januar 2024 bringt nur redaktionelle Anpassungen, deshalb muss dafür keine Kasse angefasst werden. Am Ende steht ein ZIP mit zwanzig CSV-Dateien, einer index.xml und der zugehörigen DTD.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt zusätzlich die Meldepflicht nach Paragraf 146a Absatz 4 AO. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden. Alles ab dem

  1. Juli 2025 muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden, Außerbetriebnahmen genauso. Die Meldung läuft über ELSTER, als Formular, als XML-Upload oder über die ERiC-Schnittstelle. TSS-Kennung, Klient und Seriennummer sind damit keine Konfigurationsdetails mehr, sondern Meldedaten.

Die Ladenkasse in Octibiz ist dafür gebaut. Der Bon ist der Beleg, nicht ein zweiter Auftrag daneben. Fällt die TSE aus, hält das den Verkauf nicht an: der Bon wird mit dem Fehler festgeschrieben, trägt den Pflichthinweis, und der Export gibt den Ausfall weiter, statt eine Signatur zu erfinden. Gezogen wird je Kassenabschluss, nicht je Kalendertag.

Was das noch nicht ist: Die Endabnahme mit echter Hardware und echten Zugangsdaten steht noch aus. Der Export ist gegen die eigene Schema-Tabelle validiert, nicht durch ein Prüfprogramm der Finanzverwaltung gelaufen. Wer heute eine Kasse im Volumenbetrieb braucht, sollte das wissen, bevor er sich entscheidet.

Auch bekannt als: technische Sicherheitseinrichtung.

Quelle: Kassensicherungsverordnung, Paragraf 146a AO

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