OSS-Verfahren, One-Stop-Shop
Das OSS-Verfahren, One-Stop-Shop, erlaubt es seit dem 1. Juli 2021, die Umsatzsteuer für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral über eine einzige Quartalsmeldung im Heimatland abzuführen.
Bis zum 30. Juni 2021 hatte jedes EU-Land seine eigene Lieferschwelle, irgendwo zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Seit dem 1. Juli 2021 gilt eine einzige, EU-weite Schwelle von 10.000 Euro netto, und sie wird über alle EU-Länder zusammengerechnet. Versandkosten zählen mit. Der Umsatz, der die Schwelle reißt, ist der erste, der im Bestimmungsland zu versteuern ist. Verkaufst du für 6.000 Euro nach Österreich und für 4.001 Euro nach Frankreich, bist du in beiden Ländern steuerpflichtig. Auf die Schwelle verzichten und ab dem ersten Euro im Zielland versteuern darfst du auch.
Ohne OSS müsste sich ein Händler in jedem dieser Länder einzeln registrieren. Mit OSS reicht eine Meldung im Heimatland, in der die Umsätze nach Bestimmungsland und Steuersatz aufgeschlüsselt sind. Zuständig ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, angemeldet wird über das BOP-Portal mit einem ELSTER- oder BOP-Zertifikat. Gemeldet wird quartalsweise, bis zum Ende des Folgemonats: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar. Wer einmal registriert ist, meldet immer, notfalls als Nullmeldung. Die Teilnahme selbst bleibt freiwillig.
Was nicht hineingehört, ist der häufigere Stolperstein. B2B-Umsätze laufen nicht über OSS. Inlandsumsätze gehören in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Liegt Ware in einem Lager im EU-Ausland, etwa bei Fulfillment by Amazon, bleibt die Registrierung in diesem Land trotzdem nötig, und OSS greift dort nicht. Bei Differenzbesteuerung nach Paragraf 3c Absatz 5 und Paragraf 25a UStG bleibst du im Inland steuerpflichtig. Einfuhren aus Drittländern bis 150 Euro Sachwert sind der IOSS, ein eigenes Verfahren.
Voraussetzung ist, dass die Software je Beleg weiß, in welches Land geliefert wurde und welcher Steuersatz dort gilt. Genau das leistet das Modul International, zusammen mit der Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen VIES und dem Reverse-Charge-Verfahren im Geschäftskundengeschäft. Die Meldezeile entsteht beim Festschreiben der Rechnung, je Rechnung und Steuersatz eine, eine Gutschrift mit negativem Betrag. Erzeugen, freigeben und herunterladen sind drei getrennte Schritte: die Freigabe ist das Gate für die Steuerberatung, macht die Meldung unveränderlich und schaltet erst dann den Download frei. Die Kachel über der Meldungsliste zeigt laufend, wie weit die 10.000 Euro noch entfernt sind.
Ehrliche Grenzen: Die Ausgabedatei ist im Aufbau der BZSt-Maske gebaut, aber nicht durch das amtliche Prüfprogramm gelaufen. Der mitgelieferte Steuersatz-Katalog ist ein Ausgangsstand, kein gepflegter Rechtsdienst. Prüf die Sätze vor der ersten Meldung gegen die TEDB der EU-Kommission oder mit deiner Steuerberatung.
Auch bekannt als: One-Stop-Shop.
So sieht das in Octibiz aus
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, One-Stop-Shop EU
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