Octibiz
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Angebote im Überblick

Ansicht Angebote in Octibiz

Zweck

Das Angebots-Modul hält fest, was zugesagt wurde — und ist damit das Gelenk zwischen Vertrieb und Ausführung.

Der Zug, auf den es ankommt: Ein angenommenes Angebot wird nicht abgeschrieben, sondern überführt. Aus Festpreis-Positionen werden abrechenbare Projekt-Meilensteine, aus Aufwandspositionen ein Stundenbudget, aus dem Ganzen eine Rechnung. Das Angebot selbst bleibt als Beleg dessen bestehen, was vereinbart war.

Funktionsumfang

  • Sechs Zustände je Angebot: Entwurf, Versendet, Angenommen, Abgelehnt, Abgelaufen, Überführt.
  • Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis, Rabatt und Steuersatz; umschaltbare

Steuer-Darstellung zwischen netto und brutto.

  • Belegwährung je Angebot, Marke und Inhaber.
  • Texte — Einleitung und Konditionen — frei oder aus wiederverwendbaren Textvorlagen, mit

Standard-Vorbelegung.

  • PDF-Ausgabe über die Belegvorlagen der Marke.
  • Freigabe-Link für Kunden ohne Portal-Zugang.
  • Portal-Sicht: Kunden mit Zugang sehen ihre Angebote im Kundenportal.
  • Gültigkeitsdatum mit eigenem Zustand Abgelaufen — und Erneuern als Weg zurück: entweder

als Kopie in einem neuen Beleg oder mit neuer Frist im selben.

  • Summe der offenen Angebote als Kennzahl über den Bestand.

Zusammenspiel

Gerechnet wird im Commerce-Kernel — Steuer, Rundung und Beträge in Cent folgen einer Stelle, nicht dem Modul. Kunden kommen aus dem Kundenstamm, das Layout aus den Belegvorlagen, der Versand aus der Kommunikation. Nach vorn schließt das CRM an — ein gewonnener Deal erzeugt ein Angebot; nach hinten Projekte und die Rechnungsstellung.

Grenzen

  • Ein abgeschlossenes Angebot ist unveränderlich. Nachträgliche Änderungen entstehen als neues

Angebot, nicht als Korrektur am alten.

  • Der Freigabe-Link kennt keine Prüfung. Wer ihn hat, sieht das Angebot. Für dauerhafte

Kundensicht ist das Kundenportal der richtige Weg.

  • Das Modul rechnet nicht selbst. Steuerlogik liegt im Kern; ein Sonderfall gehört dorthin, nicht

hierher.

  • Ohne Belegvorlage und PDF-Erzeuger entsteht kein Beleg — unabhängig davon, wie vollständig das

Angebot ist.

  • Überführen ist ein eigenes Recht. Wer Angebote schreiben darf, darf sie nicht automatisch in

Aufträge verwandeln.

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